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Die Kanzlei Eisenführ & Beyer wurde am 01.02.1999 von den Rechtsanwälten Guido Beyer und Daniela Eisenführ gegründet. In Bürogemeinschaft mit Dr. Gottfried Eisenführ, etablierte sich die Sozietät nach einem Jahr im Mühlenkamp 63 endgültig in den Räumen in der Katharinenstraße 30, 20457 Hamburg, in einem Kontorhaus gegenüber der Katharinenkirche in unmittelbarer Nähe der Hamburger Speicherstadt. Die Kanzlei deckt sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts ab. Die Senior-Partner haben sich in den letzten Jahren auf die Rechtsgebiete Arbeits- und Wirtschaftsrecht -Rechtsanwalt Beyer- und Familien- und Erbrecht -Rechtsanwältin Eisenführ- spezialisiert.
Unser Anliegen ist es, in allen an uns herangetragenen Fällen, eng mit unseren Mandanten zusammenzuarbeiten um so sicherzustellen, dass ein optimales Ergebnis erreicht wird. Unser Sekretariat, geleitet von Claudia Wiechert, gewährleistet einen optimalen Ablauf und steht auch bei kleineren Anfragen sachkundig zur Verfügung. Wir sind darüber hinaus gern bereit Ihre Fragen zu beantworten, beachten Sie hierbei bitte unsere telefonischen Sprechzeiten:


