Der Hausrat

Hausrat sind alle Gegenstände, die im Haushalt von den Eheleuten gemeinsam genutzt werden. Auch Gegenstände, die nur einem Ehegatten oder sogar keinem der Ehegatten gehören, zählen zum Hausrat.
Kein Hausrat sind die Gegenstände, die als persönliche Gegenstände allein dem Gebrauch eines Ehegatten dienen wie z.B. Kleidungsstücke oder Schmuck oder Gegenstände, die der Berufsausübung dienen.
Diese Regeln gelten auch für das oder die Autos der Eheleute. Nutzt nur ein Ehegatte das Auto für sich persönlich oder nutzt jeder Ehegatte sein Auto für sich persönlich, ist es kein Hausrat; wird das Auto oder werden die Autos hingegen im wesentlichen für Zwecke der Familie wie z.B. zum Transport der Kinder oder zum Einkaufen genutzt, ist es bzw. sind sie Hausrat.

Für die Frage der Aufteilung der Gegenstände im Haushalt der Ehegatten nach der Trennung ist zunächst zu klären, welche Gegenstände sich wie z.B. Kleidung oder Schmuck oder Geschenke an einen der Ehegatten nachweislich im Eigentum nur eines Ehegatten befinden und ihm allein zum Gebrauch dienten. Diese Gegenstände darf der Ehegatte mitnehmen, dem sie gehören.

Alle anderen Hausratsgegenstände sind zwischen den Eheleuten nach billigem Ermessen nach den Umständen des Einzelfalls gerecht und zweckmäßig zu verteilen, wobei das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen ist. Im Regelfall sind daher dem Ehegatten, bei dem die Kinder leben, Gegenstände wie Kinderzimmereinrichtung, Waschmaschine, Herd, und Kühlschrank zuzuteilen. Kann ein gerechter Ausgleich durch eine solche Verteilung nicht erfolgen, so muss gegebenenfalls der bei der Verteilung besser davongekommene Ehegatte eine Ausgleichszahlung an den benachteiligen Ehegatten leisten.

Während des Getrenntlebens erfolgt nur eine vorläufige Verteilung des Hausrats. Deshalb kann es ausnahmsweise sein, dass für Nutzung von Gegenständen, die dem anderen Ehegatten gehören, von dem Nutzer eine Vergütung zu zahlen ist.

Die endgültige Hausrataufteilung erfolgt dann nach der Scheidung, wobei sich im Regelfall gegenüber der vorläufigen Verteilung kaum noch etwas ändern dürfte.

Kleine Hilfestellung zur Erstellung einer Übersicht, sollten Sie Schwierigkeiten bei der Einigung haben:

Hausratsliste A:
Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die…

  1. in der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden,
  2. vor der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft und in der Ehe ganz oder zum Teil behalt wurden,
  3. beiden Eheleuten zur Hochzeit oder in der Ehe geschenkt wurden.

(Abkürzungsvorschläge: Frau: EF, Mann: EM, beide: bd, Beleg: B, geschätzt: gesch)

Tipp:
Hausratsliste A: herunterladen und ausdrucken!


Hausratsliste B:

Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die ein Ehepartner…

  1. in die Ehe eingebracht hat,
  2. in die Ehe eingebracht hat und die später ersetzt wurden (Ersatzbeschaffung),
  3. in der Ehe für sich selbst erworben hat,
  4. geerbt hat,
  5. persönlich geschenkt erhalten hat.

(Abkürzungsvorschläge: Frau: EF, Mann: EM, beide: bd, Beleg: B, geschätzt: gesch)

Tipp:
Hausratsliste B: herunterladen und ausdrucken!