Mandatsbogen

 

Mandantsvereinbarung
(Bitte ausdrucken und ausgefüllt zum Termin mitbringen)
 
1. Persönliche Daten
Name
 
Alter
 
Anschrift
 
 
Geburtstag- und Ort
 
Telefon /
Handy
 
 
Email
 
Bankverbindung
 
 
Rechtsschutz:
Versicherungsgesellschaft:
Versicherungsnehmer:
Versicherungsnummer:
 
Familienstand
 
Ehegatte berufstätig?
 
Unterhaltspflichtige Kinder/Alter
 
 
2. Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber
Name, Anschrift, Inhaber /Geschäftsführer Tel.
 
 
 
Arbeitsvertrag vom
 
Betriebszugehörigkeit seit
 
Ausgeübte Tätigkeit
 
Gelernter Beruf
 
Bruttogehalt
 
Tarifbindung
 
3. Kündigung
Schreiben vom
 
Zugestellt durch
 
Zugestellt am
 
Grund
 
 
Abmahnung erhalten am
 
Freigestellt seit
 
Arbeitsunfähig seit
 
4. Kündigungshindernisse
Schwerbehinderung
 
Mutterschutz
 
Elternzeit
 
Wehrdienst/Zivildienst
 
Auszubildender
 
Betriebsratsmitglied
 
Andere Hindernisse
 
5. Betriebsrat
Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen ?
 
Wurde der Betriebsrat angehört ?
 
Schriftliche Stellungnahme BR?
 
Name und Telefon des Betriebsrates:
 
 
6. Sonstiges
Wettbewerbsverbot
 
Dienstfahrzeug
 
Darlehen/Vorschüsse
 
Direktversicherung / Pensionskasse
 
Sonst. Zahlungsansprüche
 
Resturlaub
 
 
 
7. Wichtige Unterlagen
 
a.) Arbeitsvertrag zzgl. etwaiger Zusatz- und / oder Änderungsvereinbarungen
b.) Kündigungsschreiben
c.) Gehaltsabrechnungen (Aktuell und Abrechnung Dezember des Vorjahres.)
d.) Abmahnungen, Zeugnisse und sonstiger Schriftverkehr
 



Mandatsbedingungen
des/der Rechtsanwalts/Rechtsanwältin …
 
1.
Der/die beauftragte Rechtsanwalt/Rechtsanwältin erbringt die anwaltliche Tätigkeit am Kanzleisitz. Der Kanzleisitz ist Erfüllungsort gemäß § 362 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Auftragsgeber hat die Vergütung an diesem Sitz zu zahlen.
2.
Die Haftung des/der beauftragten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf 25.000,00 EUR.
3.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
4.
Im Einzelfall können bei einem höheren Haftungsrisiko Einzelfallversicherungen gesondert vereinbart werden.
5.
Fernmündliche Erklärungen und Auskünfte des/der Rechtsanwalts/Rechtsanwältin sind nicht verbindlich, es sei denn, sie sind von ihm/ihr schriftlich bestätigt worden.
6.
Der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber einen hierauf gerichteten Auftrag erteilt und der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin diesen Auftrag angenommen hat.
Hat der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin dem Auftraggeber einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreitet und der Auftraggeber binnen zwei Wochen hierzu nicht Stellung genommen, obwohl der Auftraggeber auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen worden ist, gilt dieses Schweigen als Zustimmung.
7.
Der Auftraggeber erklärt die Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen und sonstigen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Partei, erstattungspflichtigen Dritten oder der Justizkasse in Höhe des Vergütungsanspruchs des/der beauftragten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin. Der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin nimmt die Abtretung an. Er/sie ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen.
8.
Der Auftraggeber ist gemäß § 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen worden, dass sich in dieser Angelegenheit die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen.
9.
Der Auftraggeber ist des Weiteren darauf hingewiesen worden, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz keine Kosten vom Gegner zu erstatten sind. Ihm ist bekannt, dass er seine Rechtsanwaltskosten selbst trägt.
10.
Der Auftraggeber ist mit diesen Bedingungen für alle dem/der Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bereits erteilten und noch zu erteilenden Aufträge einverstanden.
 
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Ort, Datum
 
 
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Unterschrift Auftraggeber
Unterschrift Rechtsanwalt