PKH Erläuterung

Prozesskostenhilfe (PKH) kann in der Weise bewilligt werden, dass die für unsere Tätigkeit und die das Verfahren betreffenden Kosten vollständig von der Staatskasse getragen werden. Es kann aber auch sein, dass zwar Prozesskostenhilfe bewilligt wird, aber die eben genannten Kosten in Raten von Ihnen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen.

Zu beachten ist dass Prozesskostenhilfe nur für ein gerichtliches Verfahren bewilligt werden kann. Soweit ein Anwalt also neben einem solchen auch außergerichtlich tätig wird, wird er die insoweit entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

Hinweis:
bei negativem Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens werden die Kosten des Gegenanwalts und die Parteiauslagen des Gegners ganz oder teilweise – je nach Kostenverteilung im Urteil – von dem PKH-Nehmer getragen, da solche Kosten ebenfalls nicht von der PKH umfasst sind.

 

Im Folgenden wird dargestellt, welche Angaben u.a. in dieser Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht werden und welche Nachweise entsprechend den Angaben beigefügt werden müssen:

  • Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit: Die letzten drei Verdienstnachweise.
  • Selbständige Tätigkeit: Die letzte Steuererklärung und den letzten Steuerbescheid.
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung: Die Miet- oder Pachtverträge und aktuelle Kontoauszüge zum Nachweise der insoweit eingehenden Zahlungen sowie der Belastungen.
  • Einkünfte aus Kapital: Kontoauszüge oder Bankbestätigung über den zuletzt erzielten Jahreszins.
  • Wohngeldbezug: Den aktuellen Wohngeldbescheid.
  • Kindes- und / oder Ehegattenunterhalt: Aktuelle Kontoauszüge, die diese Zahlungen belegen.
  • Grundvermögen: Angaben dazu, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück, Familienheim, Wohnungseigentum oder Erbbaurecht handelt. Ferner Angaben zur Nutzungsart, Lage und Größe, zum Jahr der Bezugsfertigkeit, zum Einheits- und Brand versicherungswert.
  • Falls ein in Eigentum oder Miteigentum stehendes Haus oder eine Eigentumswohnung bewohnt wird: Größe des Wohnraums in Quadratmetern. Art der Heizung. Gegebenenfalls genaue Angaben zur Höhe des Kredits, Kreditvertrag und aktuellen Kontoauszug über Ihre monatliche Belastung.
  • Bausparkonten: Die Bausparverträge mit Angabe des jeweiligen Verwendungszwecks, Nachweise der Kontostände und laufende Einzahlungen.
  • Bank-, Giro-, Sparkonten und dergleichen: aktuelle Kontoauszüge.
  • Kraftfahrzeuge: Fahrzeugart, Marke, Typ, Bau- und Anschaffungsjahr.
  • Erkundigungen bei KFZ – Händler über den Zeitwert des jeweiligen Fahrzeugs. Monatlicher Beitrag für KFZ – Versicherung und Beleg über die letzte Beitragszahlung.

  • Lebensversicherungen: Nachweis der monatlichen Beiträge und Angaben zum derzeitigen Wert der Versicherungen.
  • Sonstige Versicherungen: Versicherungspolicen und aktuelle Belege über Beitragszahlungen.
  • Wertpapiere, Bargeld, Wertgegenstände, Forderungen und Außenstände. Aktuelle Nachweise über die jeweilige Höhe bzw. Angaben zum Wert.
  • Falls zur Miete gewohnt wird: Miete ohne Nebenkosten, aktueller Kontoauszug über Mietzahlung. Heizungskosten monatlich, aktueller Kontoauszug über Zahlung. Übrige Nebenkosten monatlich: aktueller Auszug über Zahlung.
  • Sonstige Zahlungsverpflichtungen: Kreditverträge, Privatverträge, Schuldtitel etc. und aktuelle Nachweise über Ihre monatlichen Zahlungen.
  • Besondere Belastungen: Begründung und Beleg über die monatliche Belastung.
  • Werbungskosten: Grund sowie Beleg über monatlichen Aufwand.
  • Fahrtkosten: Genaue Streckenangabe mit Kilometerzahl.